Leistung
Berufsunfälle

Berufsunfälle

Die Ausübung beruflicher Tätigkeiten steht in Deutschland unter einem besonderen Schutz. Arbeitsunfälle werden von speziellen, von der Berufsgenossenschaft zugelassenen Ärzten behandelt. Darunter fallen auch Wegeunfälle sowie Unfälle in der Schule oder dem Kindergarten.

Was fällt unter einen Berufsunfall

Als Arbeitsunfall bzw. Berufsunfall gilt ein plötzliches, durch eine äußere Ursache verursachtes Ereignis mit Verletzung oder Tod, das während der Dauer der Unfallversicherung unter einem bestimmten Titel eingetreten ist, während:
  • Ausübung von Sport während Wettkämpfen und Trainings durch eine Person, die ein Sportstipendium erhält
  • während der Verbüßung einer Freiheitsstrafe oder vorläufigen Inhaftierung eine bezahlte Arbeit auf der Grundlage einer Arbeitsüberweisung verrichten
  • Ausübung des Mandats eines besoldeten Abgeordneten oder Senators
  • eine Ausbildung, ein Praktikum, eine Berufsausbildung für Erwachsene oder eine Berufsvorbereitung am Arbeitsplatz durch eine Person absolvieren, die während der Dauer dieser Ausbildung, eines Praktikums, einer Berufsausbildung für Erwachsene oder einer Berufsvorbereitung am Arbeitsplatz ein Stipendium auf der Grundlage einer vom Landkreis ausgestellten Überweisung erhält Arbeitsamt oder von einer anderen Stelle lenkende, Stipendien nach den Bestimmungen über Arbeitsförderung und Arbeitsmarkteinrichtungen während des Aufbaustudiums
  • die Verrichtung von Arbeiten zugunsten dieser Genossenschaften durch ein Mitglied einer landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft, einer Genossenschaft landwirtschaftlicher Kreise und durch eine andere, einem Mitglied der Genossenschaft gleichgestellte Person im Sinne der Vorschriften über das Sozialversicherungssystem
  • Erbringung von Arbeiten auf der Grundlage eines Geschäftsbesorgungs-, Auftrags- oder Dienstleistungsvertrags, für den die Auftragsbestimmungen gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch gelten
  • Arbeiten auf der Grundlage eines Aktivierungsvertrags gemäß dem Gesetz vom 4. Februar 2011 über die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren
  • Mitwirkung bei der Durchführung von Arbeiten auf der Grundlage eines Geschäftsbesorgungs-, Auftrags- oder Dienstleistungsvertrags, auf den die Auftragsbestimmungen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch Anwendung finden
  • Ausübung gewöhnlicher Tätigkeiten im Zusammenhang mit nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne der Bestimmungen über das Sozialversicherungssystem
  • Ausübung gewöhnlicher Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit bei nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne der Bestimmungen über das System der sozialen Sicherheit
  • Ausübung religiöser Aktivitäten oder Aktivitäten im Zusammenhang mit anvertrauten pastoralen oder religiösen Funktionen durch einen Geistlichen;
  • Ersatzdienst leisten
  • Arbeiten aufgrund eines Geschäftsbesorgungs-, Auftrags- oder Dienstleistungsvertrags, auf den nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch die Auftragsbestimmungen Anwendung finden, oder eines Werkvertrags, sofern ein solcher abgeschlossen wurde ein Arbeitgeber, mit dem die Person ein Arbeitsverhältnis hat, oder wenn sie im Rahmen eines solchen Vertrags eine Arbeit für den Arbeitgeber ausführt, mit dem sie in einem Arbeitsverhältnis bleibt
  • Erfüllung amtlicher Aufgaben durch einen Zollbeamten

Welche Leistungen gibt es bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten?

Bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit haben Sie Anspruch auf folgende Leistungen:

  • Krankengeld
  • Rehabilitationsgeld
  • Ausgleichszulage
  • einmalige Entschädigung
  • Berufsunfähigkeitsrente, einschließlich Ausbildungsrente
  • Hinterbliebenenrente
  • Pflegegeld
  • Zuschlag zur Hinterbliebenenrente – für Vollwaise
Deckung der Behandlungskosten im Bereich Zahnheilkunde und vorbeugende Impfungen sowie die Versorgung mit orthopädischen Artikeln.

Nach dem Arbeitsunfall: Was ist zu tun?

Das richtige Vorgehen ist bei Arbeitsunfällen unerlässlich, denn ein Fehler kann zur Verweigerung der Versicherungsleistungen führen.

Die Untersuchung des Unfalls

Nach Erste Hilfe Leistungen und Benachrichtigung der verantwortlichen Personen, ist eine ausführliche Unfalluntersuchung durchzuführen. Daran müssen folgende Personengruppen beteiligt sein:

  • Unfallopfer
  • Arbeitgeber
  • verantwortliche Führungskräfte
  • eingeteilte Sicherheitsfachkräfte und der Sicherheitsbeauftragte
  • anwesende Zeugen
  • der Betriebsrat (dieser muss sicherstellen, dass alle Beweise zum Unfallhergang aufgenommen als auch gesichert werden und dass alle Zeugen verhört und namentlich erfasst werden)

Die weiterführende ärztliche Behandlung

Nach der Unfalluntersuchung ist einen Durchgangsarzt aufzusuchen. Dabei wird der Verletzungsgrad als auch notwendige Behandlungsmaßnahmen geklärt. Der Termin dient außerdem der Dokumentation und Sicherung von Beweisen. Der zuständige Arzt dokumentiert, wie es zu dem Arbeitsunfall kam. Wird ein Gerichtsverfahren eingeleitet, besitzt der geschädigte Arbeitnehmer durch die ärztliche Feststellung, Beweismaterial. Aus diesem Grund ist es unerlässlich, einen Durchgangsarzt anstelle des Hausarztes zu konsultieren. Die Dokumentation eines Hausarztes kann unter Umständen als nicht ausreichend gewertet werden. Ein Durchgangsarzt ist auf Unfallchirurgie spezialisiert und hat von den Landesverbänden der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung eine gesonderte Zulassung erhalten. Genau aus diesem Grund sollten Sie bei jeglichen Berufsunfällen eine Behandlung in unserem Gelenkzentrum vornehmen. Hier werden Ihre Schmerzen nicht nur sofort und wirksam behandelt, sondern Sie sind rechtlich ebenso auf der sicheren Seite und müssen sich über Ihren Erhalt an Krankengeld keine Sorgen machen.

Wer zahlt bei einem Arbeitsunfall?

Nach einem Unfall im Betrieb zahlt der Arbeitgeber 6 Wochen lang Krankengeld in Form der Lohnfortzahlung. Voraussetzung ist eine bestehende Beschäftigung im Unternehmen (mind. 4 Wochen) als auch die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Was kommt nach der Lohnfortzahlung? – Verletztengeld

Nach den ersten 6 Wochen ist der Arbeitgeber nicht länger zur Lohnfortzahlung verpflichtet. Sie wird von der zuständigen Berufsgenossenschaft übernommen. Diese finanzielle Leistung wird als Verletztengeld bezeichnet und von den Krankenkassen ausgezahlt.

Dabei ist Folgendes zu beachten:

  • Das Verletztengeld beträgt 80 % des Bruttolohns, abzüglich der Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung.
  • Ziel ist es, den Arbeitnehmer zu rehabilitieren und ihn in sein bisheriges Arbeitsleben zurückzuführen. Sollte dies aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht möglich sein, kann das eine Umschulung bedeuten.
  • Zusätzlich zum Verletztengeld können gesonderte Rehabilitationsmaßnahmen wie zum Beispiel Krücken, spezielle Schuhe, Rollstuhl, ein umgerüstetes Auto und die entsprechende Umgestaltung der Wohnung oder des Arbeitsplatzes erstattet werden.

Ihr Experte bei Berufsunfällen

Arbeitsunfälle ereignen sich nicht nur während der Ausübung der beruflichen Tätigkeit, sondern auch auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem Weg nach Hause (sogenannte Wegeunfälle). Wir im Gelenkzentrum Mönchengladbach verfügen über die Zulassung zum Verletzungsartenverfahren der Berufsgenossenschaften, was es uns ermöglicht, Arbeitsunfälle und/oder deren Folgen zu behandeln.

Mit einem mitfühlenden Ansatz bei der Behandlung von Patienten jeden Alters ist das Gelenkzentrum Mönchengladbach wirklich daran interessiert, jedem Einzelnen die beste Behandlungsmethode für seinen Lebensstil, seinen Zustand und seine Rehabilitationsziele zu bieten. Rufen Sie unsere Praxis unter 02166 9890580 an, um einen Termin zu vereinbaren, um mit uns an der Beseitigung Ihrer Schmerzen zu arbeiten und stehen Sie rechtlich bei Arbeitsunfällen auf der sicheren Seite.

  • Wir sind für Sie da!

    Gelenkzentrum MG
    Poststraße 36
    41189 Mönchengladbach

    Arndt Lehnen ->

    Orthopädie & Unfallchirurgie

    Durch kontinuierliche Weiterbildung und menschliches Verständnis möchte ich Ihnen die Behandlung in unseren Räumlichkeiten so angenehm wie möglich gestalten und mithilfe neuartiger Behandlungsmethoden zum Erhalt Ihrer Gesundheit und Mobilität beitragen.

    Dr. (B) Steven Lowis ->

    Chirurgie & Handchirurgie

    Mein Spezialgebiet umfasst die gesamte Handchirurgie – ob es nur um eine Untersuchung oder um die Behandlung von Verletzungen oder Erkrankungen an Hand, Handgelenk und Unterarm geht. Ich berate Sie gerne.